Anwendung des Kartellrechts in Spanien in Zeiten des Coronavirus

2020-04-09T11:18:00
España Internacional

Das Kartellrecht in Spanien weiterhin uneingeschränkt anwendbar ist

Anwendung des Kartellrechts in Spanien in Zeiten des Coronavirus
9 de abril de 2020

Angesichts des Ausmaßes der COVID-19-Krise sowie die Folgen für die Menschen, sowie auf eine Vielzahl von Wirtschaftssektoren scheinen die Auswirkungen aus kartellrechtlicher Sicht von untergeordneter Bedeutung zu sein. Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere Führungskräfte, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Kartellrecht in Spanien weiterhin uneingeschränkt anwendbar ist und die Folgen einer Nichteinhaltung auch unter diesen außergewöhnlichen Umständen erheblich sein können, einschließlich Geldbußen gegen Unternehmen sowie Einzelpersonen, Schadensersatzansprüchen, Verbote von öffentlichen Aufträgen, sowie sogar strafrechtliche Sanktionen.

Das spanische Kartellamt (Comisión Nacional de los Mercados y de la Competencia, CNMC) ist trotz aller Schwierigkeiten weiterhin operativ. Die CNMC ist zweifellos einer der aktivsten Wettbewerbsbehörden in der EU, mit fast 400 Millionen Euro verhängten Bußgeldern in Kartellen in 2019, sowie 19 bestraften Führungskräften (insgesamt wurden fast 800.000 Euro an Strafen verhängt), und 3 Fällen im letzten Jahr, in denen die CNMC vorgeschlagen hat, öffentliche Auftragsvergabe zu verbieten (fast vierzig Unternehmen wären insgesamt von diesem Verbot betroffen). Seit 2009 hat die CNMC über 70 Kartelle ermittelt und bestraft. Die CNMC ist entschlossen, mit allen möglichen Mitteln, Kartelle zu bekämpfen, auch während des Alarmzustands.

Zunehmende Wachsamkeit und Berücksichtigung notwendiger Lösungen

Die CNMC hat angekündigt, im selben Sinne wie andere Wettbewerbsbehörden in der EU und weltweit, die Überwachung wettbewerbswidriger Vereinbarungen oder missbräuchlicher Praktiken zu verstärken, da Unternehmen die derzeitige Situation nutzen könnten, um überhöhte Preise oder andere Lieferbeschränkungen durchzusetzen, insbesondere in Bezug auf Produkte, die zur Bekämpfung des Virus und deren Folgen erforderlich sind. Um diese Praktiken aufzudecken, hat die CNMC die Bevölkerung zur Zusammenarbeit aufgerufen und in diesem Sinne eine spezifische E-Mail-Adresse für Beschwerden und Anfragen, die sich ausschließlich auf die Anwendung von Wettbewerbsregeln im Rahmen von Covid-19 beziehen eingerichtet.

Ähnliches haben auch die regionalen Wettbewerbsbehörden von Katalonien und dem Baskenland verkündet, und die Regierung hat außerdem angekündigt, dass die CNMC mit dem Verbraucherministerium zusammenarbeiten wird, um diese missbräuchlichen Praktiken zu unterbinden. Andererseits versuchen diese Wettbewerbsbehörden auch, einen Beitrag zu neu auftretenden Problemen wie Versorgungsengpässe zu leisten. In diesem Sinne hat die CNMC auch darüber informiert, dass sie mit dem Gesundheitsministerium zusammenarbeiten wird, um einerseits die Verfügbarkeit medizinischer Produkte sicherstellen und andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Auch andere Wettbewerbsbehörden in der EU haben entsprechende Ermittlungen angekündigt, in manchen Fällen wurden sie sogar schon eingeleitet. So gab die italienische Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato am 12. März bekannt, dass sie zwei Ermittlungen gegen die Amazon-Plattformen (Amazon Italia-Kundendienst, Amazon Eu, Amazon Service Europe) und Ebay (Ebay Italia und Ebay Gmbh) im Zusammenhang mit der Vermarktung von Desinfektionsmitteln, Masken und anderen Hygieneartikeln während des durch COVID-19 verursachten Notstands eröffnet hat. Die italienische Behörde untersucht Behauptungen hinsichtlich der angeblichen Wirksamkeit der Produkte zum Schutz vor Ansteckung mit dem Virus sowie möglicherweise ungerechtfertigter Preiserhöhungen.

In Frankreich hat die Generaldirektion Wettbewerb der französischen Regierung eine Untersuchung möglicher Preiserhöhungen auf den Märkten für die Lieferung und den Vertrieb von hydroalkoholischen Gelen durchgeführt und bestimmte Verhaltensweisen identifiziert, die Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen könnten. Aus diesem Grund hat die französische Regierung am 6. März ein Dekret erlassen, um die Preise für diese Produkte vorübergehend zu begrenzen und somit einen möglichen Missbrauch durch überhöhte Preise zu vermeiden.

Die portugiesiche Autoridade da Concorrência hat Lieferanten, Händler und Wiederverkäufer, einschließlich Unternehmen, die sich dem elektronischen Geschäftsverkehr widmen, gewarnt, dass sie während der Coronavirus-Krise auch gegen Wettbewerbsverstöße ermitteln wird. Die britische Competition and Markets Authority, die eine spezielle Task Force für die Coronavirus-Krise eingerichtet hat, hat Anfang März auf ihrer Website veröffentlicht, dass sie mögliche Verstöße überwachen wird, beispielsweise durch überhöhte Preise oder durch Bereitstellung irreführender Informationen über die Wirksamkeit von Produkten zum Infektionsschutz.

Erleichterung der Fusionskontrollen?

Während des Alarmzustandes ist es unverändert möglich, Fusionskontrollverfahren vorab anzumelden, da die CNMC weiterhin operativ ist. Bei der Bearbeitung der Verfahren kann es aber zu Verzögerungen kommen. Sowohl die Transaktionen, die vor dem Alarmzustand angemeldet wurden, als auch Anmeldungen, die während des Alarmzustands erfolgt sindsind von der Aussetzung der verwaltungsrechtlichen Fristen betroffen (siehe unten). Wie verschiedene Medien in Spanien veröffentlicht haben, hätte der Rat der CNMC sämtliche Sitzungen telematisch abgehalten, und erarbeitet derzeit einen neuen Arbeitsplan, so dass auch während des Ausnahmezustands Beschlüssen gefasst werden können.

Fristen

Obwohl die Fristen durch das königliche Gesetzesdekret 463/2020, durch den der Alarmzustand erklärt wurde, formell ausgesetzt wurden, führt die CNMC laufende Untersuchungen weiter. Darüber hinaus werden auch andere technische Hilfsmittel getestet, um die Bearbeitung der Fälle zu erleichtern und zu beschleunigen. Interessierte Parteien können auch in bestimmten Fällen beantragen, dass eine bestimmte Frist nicht ausgesetzt wird und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, wenn eine Verzögerung ihre legitimen Rechte und Interessen ernsthaft beeinträchtigen würde.

Selbst wenn die Fristen auch in Gerichtsverfahren ausgesetzt wurden, soll eine solche Aussetzung dringenden Maßnahmen nicht betreffen. Der Generalrat der spanischen Justiz hat beschlossen, alle geplanten Gerichtsverfahren und alle Verfahrensfristen für ausgesetzt zu erklären. Die Aussetzung gilt für alle Gerichte auf allen Ebenen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht betrifft dies vor allem zwei Bereiche: in gerichtlichen Überprüfungsverfahren werden sowohl die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen der CNMC, als auch die Fristen für jedes weitere Verfahren, wie zum Beispiel die Einreichung von schriftliche Schlussfolgerungen, ausgesetzt. In zivil- und handelsrechtlichen Verfahren (z.B. zu Schadensersatzansprüchen wegen Kartellrechtverstössen) werden auch u.a. Klage- und Klageerwiderungsfristen ausgesetzt. In dringende Fällen, u.a. einstweilige Verfügungen können die Gerichte aber weiterhin tätig werden.

Fazit

Grundsätzlich sind in Spanien auch während des Alarmzustandes alle kartellrechtlichen Regelungen weiterhin uneingeschränkt anwendbar. So müssen insbesondere auch unternehmerische Entscheidungen, die potentiell den Zugang zu notwendigen oder nützlichen Produkten zur Bewältigung der Krise einschränken oder behindern könnten, sorgfältig aus der Sicht des Kartellrechts analysiert werden.

9 de abril de 2020