Mit Urteil vom 30. September 2019 wies der Oberste Gerichtshof („Tribunal Supremo“) die Revision von Mediaset gegen das Urteil des
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SuscribirmeMit Urteil vom 30. September 2019 wies der Oberste Gerichtshof („Tribunal Supremo“) die Revision von Mediaset gegen das Urteil des Nationalen Gerichtshofs („Audiencia Nacional“) vom 23. April 2018 (Az. 239/2016) zurück und entschied über die Frist, in der das spanische Kartellamt („Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia“, CNMC) Geldbußen nach gerichtlicher Aufhebung neu berechnen muss. Ausgangspunkt war eine im Jahre 2011 von der CNMC gegen Mediaset verhängte Geldbuße wegen Nichteinhaltung von Pflichten im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Telecinco und Cuatro (SNC/0012/11).
Am 21. September 2015 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die CNMC die Geldbuße neu zu berechnen habe. Nach Erhalt des neu berechneten Bußgeldbescheids im Mai 2016 legte Mediaset dagegen Rechtsmittel ein. Es wurde argumentiert, die erneute Beschlussfassung durch die CNMC sei zu spät erfolgt, da dafür eine 6-Monatsfrist nach Zustellung des Urteils gelte, die bereits abgelaufen war.
Der Oberste Gerichtshof stellte nun aber klar, dass die im Gesetz 39/2015 vorgesehene 6-Monatsfrist in diesem Fall nicht anwendbar ist, da die angefochtene Neuberechnungsentscheidung des CNMC kein Verwaltungsakt, sondern ein bloßer Vollstreckungsakt eines Urteils ist, der nicht der 6-Monatsfrist unterliegt.
Zudem wies der Oberste Gerichtshof auch darauf hin, dass kein Anhörungsverfahren erforderlich war, da die Gerichtsentscheidung selbst die Kriterien und Maßgaben für die Quantifizierung der Geldbuße eindeutig und ohne Ermessensspielraum für die CNMC festlegte. Daher wurde die Revision von Mediaset gegen den von der CNMC neu berechneten Bußgeldbescheid von 1,6 Millionen Euro zurückgewiesen.
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