Am 16. Juni 2019 ist in Spanien das Gesetz 5/2019 („LCI“) zu Immobilienkreditverträgen in Kraft getreten. Diese Regelung setzt mit

Am 16. Juni 2019 ist in Spanien das Gesetz 5/2019 („LCI“) zu Immobilienkreditverträgen in Kraft getreten. Diese Regelung setzt mit
Am 16. Juni 2019 ist in Spanien das Gesetz 5/2019 („LCI“) zu Immobilienkreditverträgen in Kraft getreten. Diese Regelung setzt mit einigen Jahren Verspätung die Richtlinie 2014/17/?U des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher um.
Das LCI betrifft Darlehen, die von gewerblichen Kreditgebern gewährt werden und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Das LCI löst eine Reihe von streitigen Punkten, die in den vergangenen Jahren von der Literatur und Rechtsprechung ausführlich erörtert wurden:
Eine wichtige und bisher ungeklärte Frage ist, ob das LCI auch für Darlehen greifen soll, welche von einem ausländischen Kreditinstitut (mit Sitz im Ausland) an einen ausländischen Verbraucher bzw. eine ausländische natürliche Person (im Ausland ansässig) bewilligt wurden und somit ausländischem Recht unterliegen, jedoch durch Hypotheken auf in Spanien belegene Immobilien gesichert sind. Die Mehrzahl der Autoren, Notare und Grundbuchrichter vertritt, dass das LCI auf diese Fälle nicht anwendbar ist. Allerdings ist zu dieser Frage noch keine klärende Stellungnahme von der „Dirección General de los Registros y del Notariado“ ergangen.
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