Die Reform des portugiesischen Steuerprüfungssystems

2022-02-16T18:14:00
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Die Reform des portugiesischen Steuerprüfungssystems: die Einführung einer freiwilligen Berichtigung innerhalb des Steuerprüfungsverfahrens

Die Reform des portugiesischen Steuerprüfungssystems
16 de febrero de 2022

Am 1. Januar 2022 sind gesetzliche Neuerungen des Gesetzes 7/2021 vom 26. Februar in Kraft getreten, mit denen die portugiesischen Vorschriften zur Steuerprüfung erheblich geändert wurden. Diese Änderungen verfolgen das Ziel, das Verhältnis zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen zu verbessern.

In dieser Beziehung ist die Steuerprüfung in der Praxis eine bedeutende Ursache für Streitigkeiten, die letztendlich nur vor den Gerichten beigelegt werden können. Hintergrund der Streitigkeiten ist, dass im Rahmen der Steuerprüfung eine rechtliche Auseinandersetzung beider Parteien betreffend die Interpretation des anwendbaren Steuerrechts stattfindet.

Mit dem Ziel, diese Streitigkeiten zu vermeiden und mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wurde am 1. Januar 2022 innerhalb des Prüfungsverfahrens eine formelle Phase eingeführt, in welcher der Steuerpflichtige seine Situation freiwillig berichtigen kann.

Vor Abschluss der Prüfung kann der Steuerpflichtige zukünftig einen freiwilligen Berichtigungsplan vorlegen, in dem die zu behebenden Punkte konkret benannt sind. Die Annahme dieses Planes ermöglicht es, die anwendbaren Bußgelder zu reduzieren. Sobald die freiwillige Berichtigung einmal erfolgt ist, kann der Steuerpflichtige jedoch ihre Rechtmäßigkeit später nicht mehr anfechten. Eine Anfechtung der (reduzierten) Bußgelder ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Die Einführung dieser Phase wird nun eine immer wiederkehrende Praxis der Finanzverwaltung bei Steuerprüfungen gesetzlich regeln. Denn zum einen bestimmt sie die gesetzlichen Bedingungen, unter denen die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen die Berichtigung vorschlagen kann, und zum anderen legt sie die Auswirkungen dieser Berichtigung fest.

In Portugal gibt es nach wie vor die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige eine Prüfung seitens der Finanzverwaltung beantragt (Prüfung auf Antrag), die insbesondere im Kontext eines Konzernverkaufes genutzt werden kann, um steuerliche Risiken offenzulegen. Mit der Einführung der freiwilligen Berichtigung (nun auch bei Prüfungen auf Antrag) können diese Prüfungen unter Umständen genutzt werden, um steuerliche Ungewissheiten mit der Finanzverwaltung zu ermitteln und somit die steuerliche Situation sofort zu berichtigen, was wiederum mehr Rechtssicherheit mit sich bringen sollte.

Nichtsdestotrotz sollte vor dem Gebrauchmachen der freiwilligen Berichtigung eine sorgfältige Abwägung erfolgen, da eine spätere Anfechtung der zu zahlenden Beträge (inklusive Bußgelder) ausgeschlossen ist.

16 de febrero de 2022