Nachdem in der Vergangenheit bereits andere Behörden einschließlich der Europäischen Kommission Orientierungsleitfäden für Compliance-Programme im Kartellrecht erstellt haben, hat die

Nachdem in der Vergangenheit bereits andere Behörden einschließlich der Europäischen Kommission Orientierungsleitfäden für Compliance-Programme im Kartellrecht erstellt haben, hat die
Nachdem in der Vergangenheit bereits andere Behörden einschließlich der Europäischen Kommission Orientierungsleitfäden für Compliance-Programme im Kartellrecht erstellt haben, hat die Spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) nunmehr beschlossen, sich dieser Entwicklung anzuschließen. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen ihrer Aufgabe der Förderung des freien Wettbewerbs auf allen Märkten und im produzierenden Gewerbe (Artikel 5 des Gesetzes 3/2013 vom 4. Juni). Damit beabsichtigt die CNMC, zur Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen beizutragen.
Insbesondere hat die CNMC auf ihrer Website ein vorläufiges Arbeitsdokument veröffentlicht, zu dem die interessierte Öffentlichkeit bis zum 29. Februar 2020 Stellung nehmen kann.
Das CNMC-Arbeitsdokument weist zunächst auf die Bedeutung hin, die Compliance-Programme im Kartellrecht in Spanien erlangt haben. Dies gilt insbesondere gemäß Artikel 71.1 b) des Gesetzes 9/2017 über Aufträge des öffentlichen Sektors wegen des Verbots des Vertragsschlusses mit Verwaltungen im Falle einer Sanktionierung wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Spanische GWB. Einen weiteren potentiellen Anwendungsbereich eröffnet die sog. „Whistleblower-Richtlinie“ 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 (Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Die CNMC betont, dass Compliance-Programme die Einhaltung der Vorschriften durch alle im Unternehmen tätigen Personen gewährleisten müssen, um „wirklich effektiv“ zu sein, sowohl während des Prozesses der täglichen Entscheidungsfindung durch die Vertreter der Unternehmen, sowie auch vom Rest der Arbeitnehmer. In diesem Sinne würden Compliance-Programme die Unternehmenskultur und den Willen zur Einhaltung der Kartellrechtsvorschriften des Unternehmens widerspiegeln.
In ihrem Arbeitsdokument hebt die CNMC die folgenden Indikatoren hervor, die einen Nachweis für wirksames Compliance-Programm darstellen würden:
Ein wirksames Compliance-Programm sollte auch ein funktionierendes internes Verfahren für das Management von Beschwerden und das Management von Verstößen umfassen, sobald diese von einem Mitarbeiter entdeckt wurden. Das frühzeitige Erkennen des Verstoßes minimiert für das Unternehmen das Risiko der Verhängung eines Bußgelds.
Schließlich erinnert die CNMC daran, dass die bloße Einrichtung eines Compliance-Programms vor oder nach der Feststellung kartellrechtswidrigen Verhaltens keine automatische Minderung der Verantwortung der Unternehmen bei der Festlegung von Sanktionen rechtfertigt. Vielmehr muss dies in jedem Einzelfall geprüft werden.
Das Arbeitsdokument wird bis zum 29. Februar 2020 öffentlich ausgehängt, um Stellungnahmen interessierter Parteien einzuholen.
In diesem Sinne sind der Leitfaden und die Konsultation sehr positive Maßnahmen, die sicherlich zum Ziel der CNMC beitragen, die Kenntnis und die Einhaltung der Kartellrechtsbestimmungen zu fördern. Obwohl die Zurückhaltung der CNMC, Compliance-Programme in allen Fällen automatisch als mildernd zu betrachten, sinnvoll erscheint, so wäre es sicherlich kohärent, wenn die Vorbereitung und Durchführung eines maßgeschneiderten und ex ante konzipierten Compliance-Programms für ein bestimmtes Unternehmen, unter Berücksichtigung seines Tätigkeitsfeldes in einem bestimmten Markt sowie der Risiken denen das Unternehmen ausgesetzt ist, von der Behörde berücksichtigt wird. Auf diese Weise würde die CNMC die Schaffung und Umsetzung von Compliance-Programmen im Kartellrecht und folglich die Einhaltung der Kartellrechtsvorschriften fördern.
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