Einschlägige Änderungen der Vorschriften in den Bereichen geistiges Eigentum, Verbraucherrecht und Einzelhandelsrecht.

Einschlägige Änderungen der Vorschriften in den Bereichen geistiges Eigentum, Verbraucherrecht und Einzelhandelsrecht.
Am 3. November 2021 wurde das Königliche Gesetzesdekret 24/2021 vom 2. November im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Ein Königliches Gesetzesdekret ist in der spanischen Rechtsordnung eine von der (Zentral-)Regierung erlassene Rechtsnorm mit Gesetzesrang und -kraft. Das Königliche Gesetzesdekret setzt verschiedene Richtlinien der Europäischen Union um, die sich auf unterschiedliche Bereiche des spanischen Rechts auswirken. Es bewirkt insbesondere beachtliche Neuregelungen im Recht des geistigen Eigentums, im Verbraucherrecht und im Einzelhandelsrecht, die nachfolgend im Überblick erläutert werden.
Das Königliche Gesetzesdekret setzt zum einen die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zum anderen die Richtlinie (EU) 2019/789 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen um.
Durch die Umsetzung der beiden Richtlinien zum geistigen Eigentum führt die Reform folgende gesetzliche Neuregelungen ein:
Außerdem setzt das Königliche Gesetzesdekret die Richtlinie (EU) 2019/2161 um, mit der verschiedene EU-Richtlinien zum Verbraucherrecht geändert werden. Das Dekret bringt verschiedene Änderungen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern, des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb und des Gesetzes über die Regulierung des Einzelhandels mit sich.
Nachfolgend werden überblicksartig die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen zusammengefasst:
Abgesehen von einigen wichtigen Ausnahmen ist der Großteil der gesetzlichen Neuregelungen im Bereich des geistigen Eigentums am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Gesetzesdekrets am 4. November 2021 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern, des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb und des Gesetzes zur Regulierung des Einzelhandels treten am 28. Mai 2022 in Kraft.
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