Steuererleichterungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Balearen

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SuscribirmeDas kürzlich veröffentlichte Gesetz 6/2025 bringt bedeutende Verbesserungen bei der Besteuerung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer („IGT“) für steuerliche Tatbestände ab dem 25. Juli 2025 mit sich. Die auffälligste Änderung, die wohl die größte Reichweite hat, betrifft die Besteuerung von Schenkungen an nahe Angehörige. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 6/2025 konnten Schenkungen an Steuerpflichtige der Gruppen I (Abkömmlinge unter 21 Jahren) und II (Abkömmlinge ab 21 Jahren, Ehegatten und Vorfahren) eine Kürzung anwenden, die in der Praxis zu einem effektiven Steuersatz von 7 % der Bemessungsgrundlage führte.
Mit der neuen Regelung des Gesetzes 6/2025 können Steuerpflichtige dieser Gruppen nun die angefallene Steuer um 100 % kürzen, was in der Praxis einer vollständigen Steuerbefreiung in diesen Fällen entspricht. Das Inkrafttreten dieser Maßnahme stellt sicher, dass Übertragungen an nahe Angehörige zu Lebzeiten (inter vivos) und von Todes wegen (mortis causa) gleich behandelt werden. Es sei daran erinnert, dass für Erwerbe von Todes wegen, einschließlich Erbverträgen, bereits seit einigen Jahren ein Abzug von 100 % gilt.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen auch die steuerliche Behandlung für den Übertragenden im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss. Wir empfehlen eine detaillierte Analyse dieser Vorgänge, um die Auswirkungen für alle beteiligten Parteien zu prüfen.
Darüber hinaus wurde auch für Verwandte des Verstorbenen oder Schenkers zweiten oder dritten Grades (Gruppe III: Geschwister, Neffen/Nichten) eine bedeutende Verbesserung eingeführt, da sie nun eine Kürzung in Höhe von 60 % der angefallenen Steuer anwenden können. Die übrigen Steuerpflichtigen der Gruppe III (Verwandte zweiten und dritten Grades durch Schwägerschaft sowie Vorfahren und Abkömmlinge durch Schwägerschaft) können eine Kürzung von 35 % anwenden.
Die Anwendung dieser Vergünstigungen – wie auch der 100%igen Kürzung bei Übertragungen von Todes wegen – ist an eine wesentliche Voraussetzung geknüpft, wenn die Schenkung Immobilien umfasst: Die notarielle Urkunde muss den Wert der erworbenen Immobilie angeben, der in keinem Fall den Referenzwert um mehr als 20 % überschreiten darf.
Zusammenfassend stellt die durch das Gesetz 6/2025 eingeführte Reform eine erhebliche Verbesserung der Schenkungsbesteuerung auf den Balearen dar, insbesondere für direkte und nahe Seitenverwandte. Dennoch empfiehlt es sich, die jeweilige Situation im Detail zu analysieren und die zivil- und steuerrechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, um die geeignetste Form der Vermögensübertragung auf die nächste Generation auszuwählen.
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